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Pseudomonas aeruginosa

Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung (April 2023) gehören die Pseudomonas aeruginosa zu den Parametern der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung. Der Grenzwert für diesen Parameter liegt bei 0.

Der Keim wird auch als „Pfützenkeim“ bezeichnet und schadet dem menschlichen Organismus, wenn er über Wunden oder operative Eingriffe in den Körper eindringen und einen Platz findet, wo er sich festsetzen und vermehren kann.
Beispiel: Endoskopie – Krankenhausheim (Operation mit verunreinigtem Besteck)

Der Keim sitzt meist in Nischen, unter den Dichtungen im Schieberschacht /Hydranten, an Stellen wo er die Möglichkeit hat sich festzuhalten und einen Schleimmantel zu bilden.

(Typisches Beispiel: Dichtungen unter dem Perlator an der Waschbeckenarmatur)

Entsprechend schwer ist es ihn zu bekämpfen und wieder zu beseitigen.

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